Befreiung vom Unterricht
Unterrichtsbefreiungen werden nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Für Befreiungen wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung oder das Sekretariat. Den Antrag auf Unterrichtsbefreiung können Sie hier herunterladen. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung.
Bitte beachten Sie: Unterrichtsbefreiungen für verlängerte Urlaubsfahrten werden grundsätzlich nicht genehmigt.